Ziel der Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass kein Bewerber oder Arbeitnehmer direkt oder indirekt diskriminiert wird, einschließlich Diskriminierung aufgrund der Wahrnehmung, Diskriminierung durch Vereinigung, Belästigung und Viktimisierung aus rechtswidrigen Gründen.
Das Unternehmen toleriert keine Diskriminierung aufgrund „geschützter Merkmale“ gemäß dem Equality Act 2010. Geschützte Merkmale sind:
• Alter
• Geschlecht
• Rasse (einschließlich Hautfarbe, Nationalität und ethnischer oder nationaler Herkunft)
• Heirat oder Lebenspartnerschaft
• Sexuelle Orientierung
• Behinderung
• Geschlechtsumwandlung
• Religion oder Weltanschauung
• Mutterschaft oder Schwangerschaft
Das Unternehmen trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass diese Richtlinie gemäß den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen umgesetzt wird, und alle verfügbaren Leitlinien und insbesondere alle relevanten Verhaltenskodizes werden in vollem Umfang berücksichtigt.
Das Unternehmen stellt sicher, dass die Richtlinie an alle für die Personalbeschaffung zuständigen Agenturen weitergegeben wird. Eine Kopie der Richtlinie wird allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Die Richtlinie wird allen privaten Auftragnehmern mitgeteilt und sie an ihre Verantwortung für Chancengleichheit erinnert.
Das Unternehmen wird ein neutrales Arbeitsumfeld aufrechterhalten, in dem sich kein Arbeitnehmer bedroht oder eingeschüchtert fühlt.
Diskriminierung ist inakzeptabel, und Verstöße gegen die Richtlinie werden zu Disziplinarverfahren und gegebenenfalls zu Disziplinarmaßnahmen führen.